Isolationserhalt nach VDE 0472 Teil 814 bezeichnet die Eigenschaft von Kabeln und Leitungen, ihre elektrische Isolation unter Brandeinwirkung für eine bestimmte Zeit aufrechtzuerhalten. Geprüft wird, ob es bei festgelegter Temperatur‑Zeit‑Kurve nicht zu Kurzschluss oder Erdschluss kommt. Der Isolationserhalt wird in Klassen angegeben (z. B. FE 30 = 30 Minuten, FE 90 = 90 Minuten) und ist wichtig für sicherheitsrelevante Stromkreise, etwa für Brandmelde‑, Alarm‑, Sicherheits‑ und Notbeleuchtungsanlagen.
Isolationserhalt







