INFORMATIONEN ZUR BAUPRODUKTENVERORDNUNG (EU) 305/2011.

Mit dem Nachweis der Einhaltung der EN 50575 über eine entsprechende Leistungserklärung (engl. Declaration of Performance = DoP), die wir als Hersteller für unsere Kabel ausstellen, sind wir berechtigt das CE-Kennzeichen anzubringen. Die Leistungserklärung wiederum basiert auf einem sehr umfangreichen Test- und Zertifizierungssystem, welches im Wesentlichen über externe Prüflabore, sogenannte Notified Bodies, abgebildet wird. Waren bisher die Einhaltung von anderen harmonisierten Normen in der Vergangenheit in der Regel Eigenerklärungen der Hersteller, so ist das CE-Kennzeichen in Verbindung mit der EU 305/2011 unter Einhaltung der EN 50575 eine völlig neuartige Deklaration im Markt.

Die Abstufung der neuen Brandklassen erfolgt über differenzierte Testmethoden und spezifische Grenzwerte. Die Klassen reichen von Aca (nicht brennbar, ca steht für cable) über B1ca, B2ca, Cca, Dca, Eca bis Fca. Zu diesen reinen Klassen werden dann noch Zusatzparameter hinzu geprüft, die Auskunft über die Rauchgasdichte (s), das Abtropfverhalten (d) und die Azidität (a) liefern. Folgende Tabelle soll Aufschluss über die neue Ordnung geben und Ihnen eine Orientierung sein.

Was ist die Bauproduktenverordnung (CPR) und welche Ziele besitzt diese?

Die EU-Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO, engl. CPR – Construction Products Regulation) soll Informationen zur Leistungsfähigkeit von in Bauwerken verbauten Produkten liefern. Durch die Verordnung soll sichergestellt werden, dass Gebäude so geplant und gebaut werden, dass von diesen eine geringstmögliche Gefahr ausgeht. Dieses Ziel soll erreicht werden durch eine Harmonisierung der Bestimmungen, wie Bauprodukte (zu denen auch fest und damit dauerhaft im Gebäude verlegte Kabel und Leitungen gehören) geprüft und klassifiziert werden.

Grundsätzlich sollen durch die Verordnung Regeln für die Vermarktung von Bauprodukten in der EU festgelegt und der Vergleich von Produkten verschiedener Hersteller aus unterschiedlichen Ländern ermöglicht werden. Des Weiteren kann die Marktüberwachung durch die Bauproduktenverordnung auf eine gemeinsame Informationsstruktur zurückgreifen.

Welches sind die wichtigsten Vorschriften?

Mindestens die Inhalte folgender Dokumente sollten bekannt sein:

  • Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (EU-BauPVO)
  • Europäische Norm EN 50575:2014 + A1:2016 (Starkstromkabel und -leitungen, Steuer- und Kommunikationskabel – Kabel und Leitungen für allgemeine Anwendungen in Bauwerken in Bezug auf die Anforderungen an das Brandverhalten. Deutsche Fassung)

Welche wichtigen Termine und Übergabefristen gibt es?

Offiziell ist die Bauproduktenverordnung am 01. Juli 2013 in Kraft getreten. Für die harmonisierte Europäische Norm EN 50575:2014, die der Verordnung bezüglich des Brandschutzes von Kabel und Leitungen zugrunde gelegt wird, ist der 01.07.2016 als Umsetzungsdatum festgelegt worden. Nach einer Übergangsfrist („Koexistenzperiode“) von 12 Monaten unterliegen Kabel & Leitungen, die ab dem 01.07.2017 in den Verkehr gebracht werden und bestimmungsgemäß zum Einbau in Bauwerken vorgesehen sind, zwingend den in der BauPVO geregelten Pflichten.

Für Kabel & Leitungen, die vor dem 01.07.2017 in Verkehr gebracht worden sind (z. B. Lagerware des Handels, die vor dem Stichtag bezogen wurde), gelten die neuen Pflichten BauPVO nicht. Ein Handel und Einbau in Bauwerken ist für diese Produkte möglich.

Welche Auswirkungen hat die Bauproduktenverordnung auf Kabel & Leitungen?

Der Hersteller muss für Kabel, die unter die BauPVO fallen, eine Leistungserklärung erstellen (in der auch die Brandklasse angegeben wird) sowie eine CE-Kennzeichnung gemäß BauPVO anbringen.

Welche Produkte fallen unter die Bauproduktenverordnung (CPR)?

Energie- und Kommunikationskabel sowie -leitungen (Kupfer und LWL), die dauerhaft in Gebäuden installiert werden. Kabel & Leitungen mit Funktionserhalt sowie Kabelkonfektionen sind nicht Teil des Anwendungsbereichs

Wie werden die Brand- und Performance-Klassen definiert?

Kabel & Leitungen, die zur Elektrizitätsversorgung und für Steuer- und Kommunikationszwecke im Bauwesen vorgesehen sind, werden nach den entsprechenden Normen auf ihre Brandeigenschaften geprüft und in entsprechende Euroklassen eingestuft:

  • 7 Euroklassen für die Flammenausbreitung und Wärmefreisetzung: Aca, B1ca, B2ca, Cca, Dca, Eca und Fca (Aca ist die strengste Klasse und steht für „nicht entflammbar“ und für Fca sind keine Leistungskriterien spezifiziert)

Darüber hinaus existieren

  • 5 Klassifikationen für die Rauchentwicklung: s1, s1a, s1b, s2, s3 (gibt Informationen über die Dichte des freigesetzten Rauchs, wobei s3 = keine Leistung angegeben oder Kriterien für s1 und s2 nicht erfüllt)
  • 3 Klassifikationen für brennende Tropfen: d0, d1, d2 (liefert Informationen über das Abtropfen brennenden Materials während des Brandes, wobei d2 = keine Leistung angegeben oder Kriterien für d0 und d1 nicht erfüllt)
  • 3 Klassifikationen für die Säureentwicklung: a1, a2, a3 (liefert Informationen über das Austreten säurehaltiger Gase während des Brandes, wobei a3 = keine Leistung angegeben oder Kriterien für a1 und a2 nicht erfüllt)

Welche Leistungsklassen müssen in welchen Gebäuden verwendet werden?

Die Anforderungen an Bauprodukte werden von den Mitgliedsstatten der EU festgelegt, wobei für Kabel & Leitungen nach BauPVO lediglich als Mindestklassifizierung die Brandklasse Eca (normal entflammbar) vorgegeben ist. Zur Steigerung der Sicherheit im Brandfall wird empfohlen, Kabel & Leitungen hinsichtlich ihres Brandverhaltens in Abhängigkeit vom Brandschutzkonzept des Gebäudes auszuwählen (z. B. Cca in Gebäuden mit hohem Sicherheitsbedarf). Kabel & Leitungen mit Brandklasse Fca (leicht entflammbar) dürfen lediglich eingesetzt werden, wenn sie in Verbindung mit anderen Baustoffen nicht leicht entflammbar sind.

Welche Akteure auf dem Markt sind vom neuen Standard betroffen?

Hersteller müssen Kabel nach dem neuen Standard produzieren sowie eine Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung vornehmen.

Behörden der einzelnen Mitgliedsstaaten haben die Anforderungen und Bedingungen festzulegen, die die Materialien im jeweiligen Land erfüllen müssen.

Kunden (Installateure, Architekten, Ingenieure etc.) müssen das richtige Kabel für die jeweilige Gebäudeart auswählen können und sich daher mit den geltenden Standards und Normen vertraut machen.

Großhändler müssen die aktuell geltenden Standards ebenfalls kennen und die entsprechenden Kabeltypen in ihrem Angebot haben.

Auftragnehmer müssen vor dem Hintergrund der Normen und Verordnungen in der Lage sein, richtige Kabel auszuwählen.

Was ist eine Leistungserklärung (DoP)?

Hersteller und sogenannte „Inverkehrbringer“ stellen eine Leistungserklärung für Produkte aus, die in den Geltungsbereich der BauPVO fallen. Dieses Dokument enthält unter anderem die erklärte Leistung des Brandverhaltens, die Angabe einer notifizierten Prüfstelle (bei den Klassen Eca bis Aca) sowie eine eindeutige Dokumentennummer, die auch bei der CE-Kennzeichnung aufgeführt wird. Eine Leistungserklärung ist Voraussetzung zur CE-Kennzeichnung.

Was ist die CE-Kennzeichnung?

Nach BauPVO muss der Hersteller eine CE-Kennzeichnung anbringen, falls für das entsprechende Produkt eine Leistungserklärung erstellt worden ist. Die CE-Kennzeichnung kann allerdings – unabhängig von der BauPVO – auch nach anderen EU-Rechtsvorschriften notwendig werden (z. B. Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU). Mit der CE-Kennzeichnung übernimmt der Hersteller die Verantwortung für die Konformität des Bauprodukts mit dessen erklärter Leistung als auch für die Einhaltung aller anderen dafür geltenden Anforderungen, die sich aus einschlägigen Harmonisierungsvorschriften der Union ableiten und eine CE-Kennzeichnung vorsehen.

Die hier gesammelten Antworten entbinden Wirtschaftsakteure wie Hersteller, Importeure oder Händler weder von der Eigenverantwortung im Rahmen der Vermarktung von Bauprodukten noch ersetzt diese FAQ-Liste eine der Eigenverantwortung entsprechende Rechtsberatung für den Einzelfall. eku Kabel & Systeme GmbH & Co. KG lehnt jegliche Haftung für Maßnahmen ab, die auf der Grundlage dieser FAQ-Liste ergriffen oder nicht getroffen wurden.

KIP-Hilfe

Sie finden die 9-stellige Artikelnummer ( beginnend mit t oder k ) und die numerische 8-stellige LKZ-Nr. auf dem Trommeletikett, Rechnung oder Lieferschein.

Beispiele: