Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
1.1: Alle eku Kabel & Systeme-Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie in Verbindung mit den nachfolgenden Zusatzbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften.
1.2: Anderslautende Bedingungen der Kunden gelten somit nur, auch wenn eku ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat, soweit sie mit den eku-Bestimmungen übereinstimmen.
1.3: Abänderungen, Nebenabreden und Ergänzungen im Zusammenhang mit diesem und künftigen Verträgen braucht eku Kabel & Systeme nur gegen sich gelten lassen, wenn eku Kabel & Systeme sie schriftlich bestätigt hat.
2. Preise
2.1: eku Kabel & Systeme-Preise gelten ab Werk. Sie enthalten keine Umsatzsteuer. Diese wird mit dem am Liefertag gültigen Satz gesondert berechnet.
2.2: Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen. Sofern auf Trommeln geliefert wird, gelten die „Bedingungen für Überlassung von Kabeltrommeln“ der Kabeltrommel GmbH & Co. KG, sowohl für KTG-Trommeln, als auch für eku-Trommeln.
2.3: Für alle Geräte/Bauelemente, die Edelmetall (z. B. Kupfer, Blei, Silber, Gold etc.) enthalten, wird ein Edelmetallzuschlag berechnet.
2.4: Alle nach Vertragsabschluss eingeführten gesetzlichen Abgaben und Gebührenerhöhungen, durch welche die eku Kabel & Systeme-Preise direkt oder indirekt beeinflusst werden, gehen zu Lasten der Kunden.
2.5: Auf Kleinbestellungen mit einem Lieferwert gemäß der eku Kabel & Systeme-Bruttopreisliste bis zu EURO 100,– zzgl. Umsatzsteuer gewährt eku Kabel & Systeme keinen Rabatt.
2.6: Serviceleistungen zur Errichtung von Anlagen, Instandsetzungsarbeiten außerhalb des Hauses und in Werkstätten der eku Kabel & Systeme bedürfen vorheriger schriftlicher Vereinbarung. Die Abrechnung erfolgt nach dem tatsächlichen Zeit- und Materialaufwand. Der Zeitaufwand wird von eku Kabel & Systeme unter Zugrundelegung bei Durchführung der Arbeiten geltenden Verrechnungssätze für Serviceingenieure und der tatsächlich anfallenden Personalkosten zzgl. eines angemessenen Zuschlages berechnet. Der Materialaufwand wird gegen Nachweis und für Kleinteile durch eine zusätzliche Pauschale abgerechnet.
2.7: Bei Serviceleistungen ist Vertragsgrundlage für hier nicht festgelegte Bedingungen die VOB.
3. Eigentumsvorbehalt
3.1: Die Ware bleibt Eigentum der eku Kabel & Systeme bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller, auch zukünftiger gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung bestehenden Ansprüche (Vorbehaltswaren).
3.2: Der Eigentumserwerb des Kunden nach § 950 BGB ist ausgeschlossen. Wird eku Kabel & Systeme-Vorbehaltsware mit anderen Sachen vermischt, verbunden oder verarbeitet, so erfolgt das unentgeltlich für eku Kabel & Systeme. Erfolgt dies mit Sachen, die nicht im Eigentum des Kunden stehen, so erwirbt eku Kabel & Systeme Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen, dem Kunden nicht gehörenden Sachen zum Zeitpunkt der Tätigkeit. Ist eine Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen, so erwirbt eku Kabel & Systeme Miteigentum an der Hauptsache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu Gegenwert derselben zu Zeitpunkt der Tätigkeit. Der Kunde verwahrt alle Sachen unentgeltlich für eku Kabel & Systeme.
3.3: Der Kunde tritt eku Kabel & Systeme bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer erwachsen, ab. Wenn an dieser Vorbehaltsware Rechte Dritter bestehen, geht die Forderung des Kunden auf eku Kabel & Systeme über im Verhältnis des Wertes ihres Miteigentumsanteils zum Gesamtwert der Sachen.
3.4: Es ist dem Kunden nicht gestattet, mit seinen Geschäftspartnern, insbesondere Kreditgebern und Abnehmern, Abreden zu treffen, durch welche die Rechte der eku Kabel & Systeme aus dem vorstehend vereinbarten und verlängerten Eigentumsvorbehalt beeinträchtigt werden können.
3.5: Die Rechte der eku Kabel & Systeme aus dem Eigentumsvorbehalt und allen aus diesen Bedingungen festgelegten Sonderformen davon gelten bis zur vollständigen Freistellung aus Eventual- Verbindlichkeiten, die eku Kabel & Systeme im Interesse des Kunden eingegangen ist.
3.6: Die Berechtigung zur Weiterveräußerung und Einziehung der an eku Kabel & Systeme abgetretenen Forderungen im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs entfällt bei Zahlungsrückstand und bei Zahlungseinstellungen. In diesen Fällen ist der Kunde auf Verlangen der eku Kabel & Systeme verpflichtet, die Sicherungsware herauszugeben und ihr alle Unterlagen und Angaben zur Verfügung zu
stellen, die es ihr ermöglichen, ihre Sicherungsrechte selbst geltend zu machen.
3.7: Übersteigt der Gesamtwert den der eku Kabel & Systeme gewährten Sicherungen das Guthaben um mehr als 10 %, so verzichtet sie auf Verlangen des Kunden auf die weitergehende Sicherung, indem eku Kabel & Systeme durch schriftliche Mitteilung die Rechte an einem Teil der ihr zustehenden Sicherungen nach ihrer Wahl aufgibt.
4. Zahlungsbedingungen
4.1: eku Kabel & Systeme-Rechnungen über Warenlieferungen sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug, sofern nichts anderes vereinbart worden ist.
4.2: Rechnungen über Service- und andere Leistungen im Sinne von Ziffer 2.6 sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug.
4.3: Bei Leistungen mit einer Lieferzeit von mehr als 6 Monaten ab Vertragsabschluss behält sich eku Kabel & Systeme die Vereinbarung eines besonderen Zahlungsplanes vor.
4.4: Wechsel nimmt eku Kabel & Systeme nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung zahlungshalber und auf Kosten des Kunden an. Eine Verpflichtung zur rechtzeitigen Vorzeigung und Protesterhebung besteht nicht.
4.5: Bei Zahlungsrückstand berechnet eku Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 2 BGB in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz. Die der eku Kabel & Systeme entstehenden Mahnkosten werden gesondert berechnet.
4.6: Bei Zahlungsrückstand und wenn Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern geeignet sind, werden alle Forderungen, ohne Rücksicht auf die Laufzeit etwa hereingenommener Wechsel, sofort fällig. In diesen Fällen ist eku Kabel & Systeme berechtigt, ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
4.7: Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber einem Zahlungsanspruch nur mit Einreden geltend machen, die auf demselben Vertragsverhältnis wie dieser Zahlungsanspruch beruhen.
5. Frist für Lieferungen und Leistungen
Terminzusagen gelten unter Vorbehalt und beziehen sich stets auf die Auslieferung ab Werk.
6. Mehr- oder Minderlieferungen
Gemäß den allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Kabelindustrie und in Anlehnung an die allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie sind bei der Lieferung von Kabel und Leitungen Abweichungen von der Bestellmenge bis zu 5 % gestattet und zwar sowohl hinsichtlich der gesamten Abschlussmenge als auch der einzelnen Teilliefermengen.
7. Waren Rücknahme
7.1: Die Rücknahme von Waren kommt, abgesehen von Gewährleistungsfällen, nur ausnahmsweise und nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung in Betracht. Gutschriften können nur bis höchstens 75 % des Verkaufspreises der eku Kabel & Systeme erfolgen.
7.2: Die Rücknahme von Sonderanfertigungen, lackierter sowie nicht wiederverwendbarer Teile ist ausgeschlossen.
8. Gefahrenübergang
Jede Gefahr geht auf den Kunden über, auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung, wenn die Sendung (Ware und Verpackung) dem beauftragten Speditionsunternehmen übergeben worden ist, bzw. die Versandbereitschaft angezeigt wurde.
9. Haftung für Mängel, Materialbeschreibung
Für Mängel, zu denen auch das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zählt, haftet eku Kabel & Systeme wie folgt:
9.1: Der Besteller hat die gelieferte Ware unverzüglich auf äußere Mängel zu untersuchen. Ist die gelieferte Ware mit einem ohne besondere Untersuchung erkennbaren Mangel behaftet, müssen die Mängel innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Ware beim Kunden schriftlich unter Angabe der Rechnungs- und Lieferscheinnummer gemeldet werden, anderenfalls können daraus keine Rechte abgeleitet werden. Bei berechtigten Beanstandungen, wird in angemessener Frist nach Wahl der eku Kabel & Systeme Nachbesserung oder Ersatz geleistet. Eine Übernahme von Folgeschäden durch eku Kabel & Systeme ist grundsätzlich ausgeschlossen.
9.2: Darüber hinaus werden alle diejenigen Teile nach Wahl der eku Kabel & Systeme nachgebessert oder neu geliefert, die innerhalb von 6 Wochen – ohne Rücksicht auf die Betriebsdauer – vom Tage des Gefahrenübergangs an gerechnet, nachweisbar in Folge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstands insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechten Materials oder mangelhafter Ausführung, unbrauchbar sind oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt ist. Die Feststellung solcher Mängel muss der eku Kabel & Systeme schriftlich unter Angabe der Lieferschein- und Rechnungsnummer unverzüglich angezeigt werden.
9.3: Ferner gewährt eku Kabel & Systeme eine Teilegarantie von 6 Monaten nach Inbetriebnahme beim Anwender.
9.4: Änderungen, die der Verbesserung der Lieferware dienen, sowie geringfügige Abweichungen in den RAL-Farben behält sich eku Kabel & Systeme vor.
9.5: Lieferware, die in Abweichung von der katalogmäßigen Ausführung, projektbezogen gefertigt worden ist, gilt als Sonderanfertigung.
10. Nebenkosten
10.1: Sendungen mit einem Lieferwert ab EURO 1000,– netto (nach Abzug eventueller Rabatte, ohne Umsatzsteuer) erfolgen bei geschlossener Abnahme frei Haus (ohne Abladen). Bei einem Lieferwert unter EURO 1000,– netto (nach Abzug eventueller Rabatte, ohne Umsatzsteuer) berechnet eku Kabel & Systeme Frachtkosten.
10.2: Eine Servicepauschale von EURO 25,– wird, sofern nichts anderes vereinbart, bei einem Warenwert unter EURO 750,– berechnet.
10.3: Für gewünschte Schnittlängen berechnen wir einen Schnitt- und Trommelservice in Höhe EURO 40,– je Schnitt mit Trommel bzw. EURO 10,– bei Ringen.
11. Gerichtsstand, Erfüllungsort und anzuwendendes Recht
11.1: eku Kabel & Systeme ist auch berechtigt, ohne Rücksicht auf den Streitwert nach ihrer Wahl das für den Wohnsitz des Kunden zuständige Amts- oder Landgericht anzurufen.
11.2: Erfüllungsort ist der Sitz der Hauptgeschäftsstelle der eku Kabel & Systeme GmbH & Co. KG in Bochum.
11.3: Das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Recht findet Anwendung mit Ausnahme des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen.
11.4: eku Kabel & Systeme GmbH & Co. KG weist seine Kunden gemäß § 26 Bundesdatenschutzgesetz darauf hin, dass sie über sie personenbezogene Daten speichert.